Gastbeitrag: Augen auf bei der Wahl der (Video-)Türsprechstelle

Türsprechstellen sind beliebter denn je. Wenn ihr euren Haus- oder Wohnungseingang gleichzeitig per Kamera im Blick haben möchtet, müsst ihr allerdings einige wichtige Regeln und Gesetze beachten. Vor allem bei Video-Türsprechstellen aus Übersee ist Vorsicht geboten. Ansonsten drohen teure Abmahnungen. Wir haben für euch genauer hingeschaut, was bei der Nutzung von Video-Türsprechstellen in Deutschland erlaubt ist – und was nicht.

Bildquelle: ring.com

Es gibt einen guten Grund, wieso es trotz mehrerer Anläufe bislang kein gesetzeskonformes Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA gibt. Gerade im Vergleich mit Deutschland bestehen nahezu unüberbrückbare Differenzen, was den Datenschutz hüben wie drüben betrifft. Ähnliches gilt für China und andere Regionen der Welt. Und so verwundert es nicht, dass der Einsatz von Geräten und Features, die in Übersee entwickelt wurden, hierzulande zu Problemen führen kann. Dies ist insbesondere bei Video-Türsprechstellen der Fall.

Der Fokus amerikanischer Hersteller liegt zumeist auf der einfachen Handhabung und griffigem Marketing. Verkauft wird vor allem ein Feel-Good-Faktor. Frei nach dem Motto: Mach’s dir bequem und genieße das Leben. Das Problem ist jedoch, dass das Leben plötzlich nicht mehr ganz so entspannt ist, wenn ein Anwalt an der Tür klingelt – mit einer Abmahnung. Denn gerade bei Videoaufnahmen gelten in Deutschland äußerst strenge Vorschriften.

Straßen, Wege und Nachbargrundstücke sind prinzipiell tabu

Werden öffentlich zugängliche Bereiche – auch nur teilweise – erfasst, ist der Betrieb einer Kamera in Deutschland für Privatanwender prinzipiell verboten. Denn Aufnahmen, die etwa die Straße oder den Gehweg vorm Haus einschließen, verstoßen gegen Datenschutz-Gesetze. Darüber hinaus würde eine solche Beobachtung in das Recht des Nachbarn auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen. Erfasst die Kamera ein Nachbargrundstück, muss deshalb zunächst die explizite Zustimmung des Nachbarn eingeholt werden. Dasselbe gilt beim Einsatz einer Video-Türsprechstelle in Mehrparteienhäusern für sämtliche Parteien. Ob die Kamera in der Türsprechstelle integriert ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Hinzu kommt, dass jede Videoüberwachung – einschließlich des eigenen Grundstücks – kennzeichnungspflichtig ist. Damit jeder die Möglichkeit hat, tatsächlich nicht gefilmt zu werden, muss die Warnung bereits erfolgen, bevor der von der Kamera erfasste Bereich betreten wird. Darüber hinaus gibt es klare Vorgaben, auf welcher Höhe und in welcher Größe der Warnhinweis angebracht werden muss.

Automatische Speicherung von Aufnahmen ist in Deutschland verboten

Neben der Überwachung ist auch der Aspekt der Speicherung problematisch. Besonders heikel wird es dann, wenn die Video-Aufnahmen automatisch gespeichert werden. Denn das ist in Deutschland nicht erlaubt. Dennoch bieten einige Hersteller entsprechende Serviceleistungen auch in Deutschland an. So zeichnet etwa die Doorbell-Türsprechstelle von Ring bei einem „Ring Protect-Abonnement“ Videos auf und speichert sie, sobald eine Bewegung erkannt oder die Taste der Videotürklingel gedrückt wird. Gleiches gilt, wenn man als Anwender ein Live-Video startet. Diese Features sind auch in der kostenlosen Testversion des Abos enthalten. Die Videoaufzeichnungen lassen sich über die App abrufen und werden erst dann gelöscht, wenn der entsprechende Speicherzeitraum des Kontos im Rahmen des Ring Protect-Abonnements abgelaufen ist.

Umso wichtiger ist es zu wissen, dass in Deutschland ausschließlich anlassbezogene Live-Video-Bilder erlaubt sind, bei denen keine Speicherung erfolgt. Drückt ein Besucher oder Paketbote auf den Klingelknopf, darf also ein Live-Bild auf dem Display der Türsprechstelle oder auf dem Smartphone angezeigt werden – wenn nichts gespeichert wird und gleichzeitig alle anderen Vorschriften erfüllt wurden. In allen anderen Fällen droht also Ärger mit Anwälten.

Ring verweist auf lokale Gesetze

Eine automatische Speicherung jedes Besuchers etwa per Cloud-Service ist in Deutschland also nicht zulässig. Dennoch werben viele Hersteller wie Ring mit dem Extra an Sicherheit etwa durch automatische Speicherung aller Videos. Erst im Kleingedruckten der AGBs findet sich dann ein Hinweis, dass die Nutzung auf eigene Verantwortung erfolgt und man sich an die lokalen Gesetze und Datenschutzbestimmungen halten müsse. Damit sind Hersteller beim Rechtsstreit dann außen vor – und das Problem habt ihr als Endanwender.

So geht’s richtig!

Wenn ihr bereits eine Video-Türsprechstelle habt, solltet ihr also die automatische Speicherung deaktivieren, falls ihr dies noch nicht getan habt, und zudem sicherstellen, dass eure Kamera keinen öffentlichen Raum erfasst. Letzteres ist jedoch gerade bei integrierten Kameras nicht immer möglich.

Nutzt ihr bereits eine klassische Gegensprechanlage von Siedle, lohnt sich womöglich die Anschaffung eines smarten Gateways, mit dem ihr das Türgespräch dann auf euer Handy oder auch aufs Festnetztelefon weiterleiten könnt.

Vor allem für FRITZ!Box-Besitzer sowie Nutzer eines Speedports der Telekom empfiehlt sich ein sorgfältiger Blick auf das DoorLine-Angebot von Telegärtner Elektronik. Die DoorLine Slim DECT lässt sich besonders leicht mit der FRITZ!Box verbinden, da – wie der Name bereits verrät – DECT-Funk zum Einsatz kommt. Wie ein Schnurlostelefon lässt sich die DoorLine Slim DECT per Knopfdruck mit der DECT-Basis der FRITZ!Box verbinden. Im Gegensatz zu WLAN ist diese Funkverbindung deutlicher stabiler, sodass die Lösung zuverlässig funktioniert. Anschließend könnt ihr das Türgespräch je nach Bedarf und Vorliebe über euer Handy oder auch über ein Festnetztelefon annehmen – ganz ohne App, Internet oder Benutzerkonto. Somit werden auch keine persönlichen Daten von euch erfasst, die es zu schützen gilt. Rufweiterleitung und sogar eine Apothekerschaltung, bei der automatisch eine alternative Rufnummer angewählt wird, wenn über die erste Nummer niemand erreicht wird, gehören ebenfalls zum Funktionsumfang der DoorLine.

Da die DoorLine-Modelle wie viele Siedle-Produkte oder auch Geräte anderer hiesiger Hersteller über keine integrierte Kamera verfügen, könnt ihr euer Netzwerk bei Bedarf gezielt mit einer separaten Überwachungskamera ergänzen. Im Gegensatz zu integrierten Kameras lassen sich IP- und andere adäquate Kameras flexibel genau dort und so anbringen, wie es im Einzelfall erforderlich ist. Für dunkle Ecken eignen sich beispielsweise Modelle mit guter Nachtsicht bzw. integrierter Infrarotlichtquelle. Bei der Auswahl und der Montage solltet ihr darauf achten, dass der Blickwinkel der Kamera wirklich nur euren Eingangsbereich bzw. euer Grundstück erfasst. Ist das der Fall, müsst ihr euch keine Sorgen machen, dass irgendwann ein Anwalt vor der Tür steht – jedenfalls nicht wegen eurer Türsprechstelle.